10.05.20
Diese Lockerungen gelten ab Montag

ab sofort wieder erlaubt
© BAYERNWELLE-Archiv
Chiemgau / Rupertiwinkel / Berchtesgadener Land - Corona-Lockerungen, die am 11. Mai in Kraft treten. Schule, Einkauf, Betreuung: Zahlreiche Neuerungen für Bayern und somit auch in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land.
Unterricht für weitere Jahrgänge
Ab Montag dürfen Schüler der 4. Klasse und solche, die im Jahr 2021 einen Schulabschluss machen, zurück in den Unterricht. Um die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten, empfiehlt das Kultusministerium eine Unterteilung der Klassen in Kleingruppen. Im Unterricht gilt keine Maskenpflicht, auf den Gängen, Toiletten und dem Schulhof aber schon - dort kann der Mindestabstand nicht immer gewährleistet werden.
Erweiterte Kinder-Notbetreuung
Einige Erleichterungen bringt der 11. Mai für Kleinkinder und ihre Eltern. Dann dürfen Waldkindergärten wieder öffnen, genau wie Tagespflegeeinrichtungen, die maximal fünf fremde Kinder betreuen.
Einzelsport im Freien
Tennis, Leichtathletik, Golf, Reiten oder Segeln - all das ist ab Montag wieder erlaubt. Auch vergleichbare Einzelsportarten ohne Körperkontakt, bei denen der Mindestabstand eingehalten werden kann, sind dann wieder zugelassen. Und, wenn die Kommunen der Fußball-Vereine die Sportanlagen wieder freigeben ist auch ein Fußball-Training wieder möglich. Einen Leitfaden hat der BFV veröffentlicht.
Öffnung aller Geschäfte
Bisher musste der Einzelhandel seine Ladenflächen auf maximal 800 Quadratmeter beschränken. Diese Regelung fällt ab Montag weg, alle Geschäfte dürfen unabhängig von ihrer Größe wieder öffnen. Das gilt auch für Einkaufszentren und Wochenmärkte. Allerdings gilt weiterhin die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung, der Mindestabstand von 1,5 Metern und die Anzahl der Kunden im Laden darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht überschreiten.
Kultur und Freizeit
Auch hier gilt die 20-Quadratmeter-Regelung sowie der Mindestabstand. Außerdem dürfen nur die Außenanlagen öffnen und Restaurants müssen ebenfalls geschlossen bleiben. Welche Kultureinrichtungen heute wieder starten wird im Einzelfall entschieden, denn einige Kultureinrichtungen müssen das Hygienekonzept erst noch umsetzen.
Musik- und Fahrschulen
Auch außerschulischer Unterricht kann wieder beginnen. Musiklehrer dürfen beispielsweise Klavier- und Gitarrestunden geben, allerdings nur im Einzelunterricht. Der darf auch zuhause stattfinden - allerdings mit 1,5 Metern Sicherheitsabstand. Ähnliches gilt für Fahrschulen. Bei den praktischen Fahrübungen müssen Lehrer und Schüler allerdings eine Maske tragen, da hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.