08.06.20
Diese Lockerungen gelten ab 08. Juni
Landkreise Traunstein / Berchtesgadener Land - Ab Montag, den 08. Juni 2020, treten in Bayern und damit auch in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land weitere Lockerungen der Corona-Krise in Kraft.

Freibäder öffnen:
Viele Freibäder und Strandbäder in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land öffnen wieder. Dabei sind alle Außenanlagen von Badeanstalten inbegriffen, wie beispielsweise Kureinrichtungen oder Hotels haben ebenfalls wieder offen, falls diese die Hygiene- und Schutzmaßnahmen umgesetzt haben.
Folgende Regeln gilt es in den Frei- ,Strand- und Seebädern zwischen Chiemsee und Königssee zu beachten:
- Mund-Nasen-Maske ist Pflicht
- der Abstand von 1,5 Meter ist auf den Liegemöglichkeiten und auch im Wasser zu halten
- es darf nur eine bestimmte Anzahl an Badegästen gleichzeitig ins Bad
- es darf nur eine bestimmte Anzahl an Badegästen gleichzeitig ins Wasser
- Umkleide und Duschen sind geschlossen
- Online-Tickets, bzw. ein Pauschalpreis soll Warteschlangen verhindern
- Bäder arbeiten im Schichtbetrieb, zweimal am Tag wird das komplette Bad desinfiziert
- Im Wasser selbst gelten Regeln, zum Beispiel die Schwimmrichtung
Außerdem gelten von Bad zu Bad weitere Hygiene- und Schutzmaßnahmen, die von den allgemeinen Regeln zusätzlich aufgestellt werden.
Diese Bäder zwischen Chiemsee und Königssee haben ab dem 08. Juni wieder offen:
Landkreis Traunstein:
Erlebnis-Warmbad Traunstein, Freibad Freizeitzentrum Trostberg, Strandbad Leitgeringer See Tittmoning
Landkreis Berchtesgadener Land:
Schornbad Schönau am Königssee, Aschauerweiherbad Bischofswiesen, Freibad Marktschellenberg, Erlebnisbad Ainring, Thumseebad Bad Reichenhall

Fitnessstudios öffnen:
Alle Sportbegeisterten dürfen sich freuen. Ab Montag öffnen die Fitnessstudios in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land wieder.
Dort gelten spezielle Hygieneauflagen und bestimmte Regeln:
- Zu- u. Austritte müssen bei einem Besuch dokumentiert werden
- Mund-Nase-Bedeckung ist generell zu tragen ausgenommen beim Training bzw. Ausüben der sportlicher Aktivität
- in Trainingskleidung erscheinen, die Umkleiden sind geschlossen
- immer Mindestabstand halten von 1,50 m
- Aufenthalt der Mitgliederzahl ist beschränkt, um Mindestabstände zu gewährleisten
- nach jedem Gebrauch ist das Trainingsgerät durch den Sportler zu desinfizieren
- Sportausübung grundsätzlich kontaktlos
- Training nur mit eigenem Handtuch
- Duschen sind geschlossen
- Saunen und Ruhebereich sind geschlossen
- Solarien sind in Betrieb
- Kurse dürfen wieder stattfinden
- Geräte sind teilweise gesperrt, um Mindestabstände zu gewährleisten
Von Fitnessstudio zu Fitnessstudio kann es zusätzliche Regeln geben, das entscheiden die Betreiber selbst.

Mannschaftssport:
Ab Montag ist es beispielsweise für Fußballmannschaften wieder möglich in größeren Gruppen zu trainieren. "Der Outdoor-Trainingsbetrieb ist in Gruppen von bis zu 20 Personen zulässig", heißt es von Seiten der Staatsregierung.