19.06.20
Deutscher Alpenverein meldet: Hüttenbetreiber können Aufatmen
Landkreis Traunstein/Berchtesgadener Land - Berghütten- und Almbetreiber in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land können aufatmen: Mit der Lockerung der Kontaktbeschränkungen können sie wieder zehn Personen pro Raum für Übernachtungen aufnehmen.
„Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung Normalität.“ Das stellt der Deutsche Alpenverein in Hinblick auf die neuen Corona-Lockerungen fest. Denn endlich profitieren auch die Alm- und Berghüttenbetreiber. Bis Ende Mai galt nämlich noch: Übernachten verboten. Das ist mit den Lockerungen von Mitte der Woche Geschichte. Bis zu zehn Personen pro Raum dürfen wieder über Nacht bleiben. Das ohne Mindestabstand. Auch sanitäre Einrichtungen dürfen wieder gemeinsam benutzt werden. Wichtig ist dabei nur: Die Zusammensetzung der Übernachtung-Gruppen darf nicht wahllos sein. Sie muss bereits zuvor gemeinsam eine Bergtour unternommen haben und eine Vorab-Reservierung ist auch nach wie vor noch nötig.
Doch nicht nur für den Menschen bedeuten die weiteren Corona-Lockerungen eine Erleichterung, sondern auch für die Natur, so der Alpenverein. Zeitweise wurden zum Beispiel Bergwiesen zu Picknick-Plätzen umfunktioniert. Außerdem haben immer mehr Menschen verbotenerweise ihre Zelte in den Bergen aufgeschlagen.