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24.01.22

Wolf darf vorerst nicht abgeschossen werden

Wolf
Symbolbild

UPDATE MONTAG

Region / München - Die Regierung von Oberbayern will laut eigener Aussage prüfen, ob sie das Urteil des Verwaltungsgerichtes anfechten soll.

Die Regierung steht nach wie vor hinter ihrer Entscheidung, den Wolf aus Gründen der öffentlichen Sicherheit abzuschießen.

 

ERSTMELDUNG FREITAG

Region - Ein bayerisches Gericht hat den bevorstehenden Abschuss eines Wolfes bei uns im Chiemgau und Berchtesgadener Land erst einmal gestoppt. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber kann das Urteil nicht nachvollziehen.

Das Verwaltungsgericht in München gab einer Klage unter anderem des Bund Naturschutz am Freitagnachmittag statt. Vor einer Woche hatte die Regierung von Oberbayern den Abschuss genehmigt. Das Gericht hält die Begründung allerdings für nicht stichhaltig genug. Eine „Gefährdung für die öffentliche Sicherheit“ kann das Gericht nicht erkennen. Der Wolf habe sich keinem Menschen in ungewöhnlicher Weise genähert. Außerdem gebe es ohnehin seit 19. Dezember keine Erkenntnisse mehr, ob der Wolf noch in der Region ist. Deswegen hat das Gericht die Abschusserlaubnis erst einmal außer Kraft gesetzt.

Die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber aus Bayerisch Gmain bedauert das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes. „Wir nehmen die Entscheidung des Gerichtes zur Kenntnis“, so Kaniber in einer schriftlichen Stellungnahme. Gleichwohl sieht sie durch den Wolf in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land sehr wohl eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. „Eine Gefährdung darf nicht erst dann gesehen werden, wenn wirklich etwas passiert ist", so Kaniber. Sie zeigt sich enttäuscht, „dass Weidetieren, ihrem Wohlergehen und dem Leid der Bauern in der allgemeinen Debatte so wenig Wert beigemessen wird.“

Noch deutlicher in seiner Kritik wurde Florian Streibl von den Freien Wählern im Bayerischen Landtag: „Offensichtlich müssen erst Menschen zu Schaden kommen, ehe gehandelt werden darf“, sagte er.

 

 



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