18.03.22
Der "Freedom Day" muss noch warten

München / Region – Eigentlich wollte der Freistaat Bayern zum kommenden Sonntag / 20. März fast alle staatlichen Coronabeschränkungen aufheben. Die wieder steigenden Infektionszahlen haben das bayerische Kabinett jetzt umdenken lassen. Und so sind auch zwischen Chiemsee und Königssee viele Maßnahmen bis 2. April verlängert und es wird so schnell noch nichts mit dem "Tag der Freiheit" / "Freedom Day".
Alle bisherigen Zugangsregeln bleiben erst einmal gleich: zum Beispiel 3G in Gaststätten, Hotels oder Pensionen; 2G im Kultur- und Freizeitbereich; 2G plus in Discos und Clubs – daran ändert sich bis 2. April nichts. Auch die FFP2-Maskenpflicht gilt in Innenräumen weiter, zum Beispiel auch in Bus und Bahn oder beim Einkaufen. All diese Regeln sollen frühestens Anfang April aufgehoben werden.
Was fällt am Wochenende weg?
Schon ab Samstag / 19. März gibt es keine Personen-Obergrenzen mehr, zum Beispiel für Veranstaltungen. Volksfeste und Jahrmärkte sind wieder erlaubt. Außerdem darf in der Gastronomie wieder musiziert und getanzt werden. Und zumindest für Grund- und Förderschüler fällt schon Montag / 21. März die Maskenpflicht im Unterricht weg. Ab dem 28. März dürfen dann auch Fünft- und Sechstklässler die Maske im Schulunterricht wieder abnehmen. Die Testpflicht in Schulen und Kitas bleibt aber bestehen.