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30.07.18

Der Fall "Bayernticket": Fahrgast vor Gericht

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Symbolbild
© Pixabay

Laufen. Es ist nicht nur Schwarzfahren, wenn kein Ticket gekauft wird. Auch wer das Bayernticket an eine andere Person weitergibt, macht sich strafbar. Die Bahn geht dabei hart gegen jegliches Vergehen vor.

Seit einigen Jahren müssen der Name des Käufers und der Mitfahrer auf dem Bayernticket eingetragen werden. Und auch wenn die Kontrolleure nicht bei jedem Fahrgast ganz genau hinschauen, ist es riskant, wenn auf dem Ticket jemand anders mitfährt.

Vor dem Amtsgericht Laufen müssen sich darum derzeit zwei Fahrgäste der Berchtesgadener Land Bahn verantworten. Diese wurden 2017 bei einer Ticketweitergabe erwischt. Und die Bahngesellschaften sind hier hart: Es geht bei der Klage um einen Streitwert von gerade einmal 4 Euro für eine Fahrt von Bad Reichenhall nach Bischofswiesen. 



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