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01.01.21

Das ändert sich mit 2021

Jahreswechsel
© Pixabay

Region - Ein Jahreswechsel bringt einige Veränderungen mit sich. Zum Start ins Jahr 2021 wird sich folgendes ändern:

Finanzen:

  • Der Solidaritätszuschlag wird für die meisten Steuerzahler abgeschafft. Wer als Single - je nach Steuerklasse - nicht mehr als rund 62.000 Euro Einkommen versteuern muss, zahlt die Abgabe nicht mehr und bekommt mehr von seinem Bruttolohn ausgezahlt.
  • Die Mehrwertsteuer steigt. Der vorübergehend reduzierte Satz von 16 Prozent wird wieder auf 19 erhöht, bei der ermäßigten Mehrwertsteuer für einige Produkte und Waren von 5 auf 7 Prozent.
  • Der Mindestlohn in Deutschland legt zu. Statt bisher 9,35 Euro stehen nun jedem Arbeitnehmer mindestens 9,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde zu. Am 1. Juli steigt der Lohn weiter auf 9,60 Euro.
  • Mehr Geld gibt es auch für Bezieher von Renten - allerdings nur im Osten Deutschlands und nur 0,72 Prozent. Rentenempfänger im Westen müssen mit einer Nullrunde auskommen.
  • Neu ist eine Grundrente für Menschen, die mindestens 33 Jahre gearbeitet haben und trotzdem nur eine kleine Rente bekommen. Deren Rente wird mit einem individuellen Betrag aufgestockt. Die Grundrente muss nicht beantragt werden, sondern wird automatisch gezahlt.
  • Der Regelsatz für Hartz-IV-Bezieher steigt für alleinstehende Erwachsene von 432 auf 446 Euro.
  • Der Grundfreibetrag erhöht sich um 336 auf 9.744 Euro. Bis zu diesem Jahreseinkommen müssen Ledige keine Einkommensteuer zahlen. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag.
  • Der pauschale Freibetrag für Menschen mit Behinderung verdoppelt sich.
  • Das Kindergeld steigt ebenfalls. Für das erste und zweite Kind gibt es 219 Euro, für das dritte 225 und ab dem vierten Kind 250 Euro.
  • Getrennt lebende Eltern müssen mehr Unterhalt für ihre Kinder bezahlen. Die "Düsseldorfer Tabelle" wurde angepasst.

 

Verbraucher

  • Tanken und Heizen mit Öl und Gas werden teurer. Hintergrund ist ein neuer CO2-Preis für Kraftstoffe, Heizöl und Gas. Öl und Diesel kosten rund 8 Cent mehr pro Liter, Benzin 7 Cent und Erdgas 0,6 Cent pro Kilowattstunde.
  • Die Abgaben auf Strom sinken. Grund ist die Umlage für Erneuerbare Energien (EEG), die von 6,756 Cent je Kilowattstunde auf 6,5 Cent reduziert wird. Allerdings beeinflussen auch andere Faktoren den Strompreis, der für Endverbraucher auch steigen kann.
  • Von der neuen Homeoffice-Pauschale profitieren Menschen, die in der eigenen Wohnung statt im Büro arbeiten. Sie können pro Homeoffice-Tag 5 Euro als Werbungskosten absetzen, maximal aber 600 Euro. Die Fahrtkostenpauschale entfällt für diese Tage.
  • Wer Einkäufe im Internet per Kreditkarte bezahlt, benötigt künftig neben den Daten auf der Karte eine weitere Angabe, etwa eine Transaktionsnummer (TAN). Ab dem 15. Januar 2021 müssen Zahlungen ab 250 Euro mit der "Zwei-Faktor-Authentifizierung" freigegeben werden, ab 15. Februar greift sie ab 150 Euro und ab Mitte März bei allen Bezahlvorgängen.
  • Neue 20-Euro-Scheine erhalten eine Beschichtung mit einem Speziallack, der sie haltbarer macht. Die Banknoten fühlen sich dadurch glatter an. Alte Scheine werden nach und nach aus dem Umlauf gezogen.

 

Verkehr und Auto

  • Die Kfz-Steuer für neu zugelassene Autos orientiert sich stärker am CO2-Ausstoß. Fahrzeuge, die wenig Schadstoffe verursachen, kommen günstiger weg als solche mit hohem Ausstoß. Besonders geringe Abgaswerte werden mit einem Abschlag von 30 Euro pro Jahr belohnt.
  • Wer bei einem Verkehrsunfall Fotos oder Videos von Toten aufnimmt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe belangt werden.
  • Die Grüne Versicherungskarte für Fahrten ins Ausland wird weiß. Hintergrund: Versicherungen versenden das Dokument künftig auch online und Versicherte können es selbst auf weißem Papier ausdrucken.
  • Motorräder dürfen nur noch neu zugelassen werden, wenn sie mindestens der Abgasnorm Euro 5 entsprechen.
  • Wer an seinem Fahrzeug eine gelbe HU-Plakette hat, muss in 2021 zu einer Prüfstelle fahren und bekommt - wenn es keine technischen Mängel gibt - eine frische Plakette in Rosa.
  • Fahrschüler müssen künftig eine "Optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung" ablegen. Die praktische Führerscheinprüfung dauert rund zehn Minuten länger und findet nach einheitlichen Kriterien statt.

 

Gesundheit

  • Ärzte übermitteln die Krankschreibung, offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannt, künftig elektronisch an die zuständige Krankenkasse. Dem Arbeitgeber müssen Kranke den "gelben Zettel" weiterhin per Post zuschicken.
  • Auch Rezepte gibt es künftig papierlos als elektronische Verordnung. Ab 1. Juli 2021 existieren beide Varianten nebeneinander, ab 2022 fällt die Papierform weg.
  • Heilmittel wie Krankengymnastik, Logopädie oder Physiotherapie können nun innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden, bisher lag die Frist bei 14 Tagen.
  • Medizinisch nicht notwendige Ultraschall-Untersuchungen von Ungeborenen im Mutterleib sind nicht mehr erlaubt.


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