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25.01.21

Bußgeld für Bürger ohne FFP2-Maske

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© Pixabay

Region - Ab heute / 25. Januar ist die „Schonfrist“ vorbei: Wer beim Einkaufen oder in Bus und Bahn ohne FFP2-Maske erwischt wird, muss mit Strafen rechnen. So hat es das Bayerische Innenministerium angekündigt.

Wie werden diese Kontrollen ablaufen? :

Die Polizei will „stichprobenartig“ kontrollieren – und zwar nach Angaben eines Polizeisprechers vor allem im Öffentlichen Personennahverkehr (also in Bussen und Bahnen). Aber auch auf den Parkplätzen von Supermärkten kann die Polizei nachschauen, ob die Kunden eine FFP2-Maske aufhaben. Denn die Maskenpflicht gilt nicht erst im Geschäft, sondern auch schon auf dem Parkplatz davor.

Bei Verstößen wird ein Bußgeld fällig. Das kann in Bayern bis zu 250 Euro betragen. Die Polizei kassiert das übrigens nicht selber. Sie informiert das zuständige Landratsamt. das entscheidet dann, je nach Verstoß, wie hoch das Bußgeld ausfällt.
 

Wo gilt die FFP2-Maskenpflicht überall?

- Beim Einkaufen in allen Arten von Geschäften (vom Supermarkt bis zum Getränkemarkt, vom Zeitungskiosk bis zur Tankstelle). Auch auf Wochenmärkten ist ab sofort FFP2 Pflicht.

- In Öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Taxi)

- in Gottesdiensten

- auf Wertstoffhöfen und Mülldeponien



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