06.09.17
Briefwahl: diese Fehler kann ich beim Ausfüllen machen

machen Sie es richtig!
(c) Symbolbild
Nur noch 18 Tage bis zur Bundestagswahl. Aber so lange brauchen Sie nicht mehr zu warten. Schon jetzt können Sie Ihre Briefwahl-Unterlagen beantragen. Einfach in Ihrer Gemeinde / Ihrem Rathaus beantragen, dann ausfüllen und bis spätestens 21. September zurück schicken. Aber Vorsicht: beim Ausfüllen der Wahlzettel können wir einiges falsch machen...
Generell haben wir bei der Bundestagswahl zwei Stimmen (egal, ob Sie im Wahllokal wählen oder per Briefwahl). Das heißt, wir dürfen zwei Kreuzerl machen. Mit der Erststimme wählen wir einen Direktkandidaten aus unserem Wahlkreis. Mit der Zweitstimme wählen wir eine Partei. Folgende Fehler können passieren:
Sie kreuzen zwei Kandidaten oder zwei Parteien an
Dann ist Ihr Wahlzettel ungültig. Der Auszähler muss ja erkennen können, welchen Direktkandidaten Sie mit Ihrer Erststimme wählen bzw welcher Partei Sie Ihre Zweitstimme geben. Das ist nicht möglich, wenn Sie zwei Parteien angekreuzt haben.
Sie streichen den ganzen Stimmzettel oder alle Parteien durch
... dann haben Sie gar nichts gewählt und Ihr Stimmzettel ist ungültig.
Sie schreiben Ihren Namen auf den Wahlzettel oder unterschreiben
Dann ist es natürlich keine geheime Wahl mehr. Der Stimmzettel ist also ungültig. Also auch wenn die Wahlhelferin hübsch ist - schreiben Sie nicht Ihren Namen und die Telefonnummer auf den Zettel... damit ist er nicht mehr gültig!
Hier gibts ein paar konkrete Beispiele: was geht und was nicht?
Hier noch mal die Zusammenfassung: Briefwahl - so funktioniert´s!