02.09.21
"Briefwahl an Ort und Stelle"
Landkreise - Es gibt Bürger, die haben die Wahlbenachrichtigung schon bekommen, andere warten noch drauf.
Bis spätestens 5. September hat aber jeder eine Wahlbenachrichtigung bekommen. Dann haben die Bürgerinnen und Bürger mehrere Möglichkeiten zu wählen. Entweder am 26. September im Wahllokal, Sie machen Briefwahl oder es gibt die sogenannte „Briefwahl an Ort und Stelle“. In den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land bieten die Kommunen an, dass Sie ihre Briefwahlunterlagen auch gleich direkt bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindebehörde ausfüllen können. Dafür stehen extra Räumlichkeiten zur Verfügung, damit die Anforderungen einer Wahl auch erfüllt sind. Die Briefwahl an Ort und Stelle kann allerdings trotzdem von Kommunen zu Kommune unterschiedlich gehandhabt werden.