30.09.21
Betretungsverbot des Übungsgeländes
Landkreise - Die Gebirgsjägerbrigade 23 macht darauf aufmerksam, dass die Betretungsverbote an den Übungsplätzen Kirchholz und Reiteralpe zwingend einzuhalten seien.
Das widerrechtliche Betreten werde strafrechtlich verfolgt. Vor allem vor „Fundgegenständen“ warnt die Bundeswehr ausdrücklich. Munition, oder andere Gegenstände dürfen nicht berührt werden. Sollten Sie außerhalb der Übungsgelände Überbleibsel finden, wenden Sie sich bitte direkt an die Bundeswehr in Bad Reichenhall.