02.06.23
Behörden informieren über den Wolf
Region - Seit einem Monat (1. Mai) gilt in Bayern eine neue Wolfsverordnung. Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat jetzt ausführlicher darauf hingewiesen, was sie regelt und in welchem konkreten Fall ein Wolf abgeschossen werden kann.
Eine "Entnahme" (also das Abschießen eines Wolfes) sei dann möglich, wenn sich ein Wolf zum Beispiel mehrfach einem Menschen auf mehr als 30 Meter genähert habe oder wenn er sich aggressiv gegenüber Menschen oder Hunden verhalte. In solchen Fällen kann das zuständige Landratsamt den Abschuss so eines Wolfes beschließen.
Wer Wölfe sehe oder wer ein Nutztier an einen Wolf verloren habe, solle das dem Bayerischen Landesamt für Umwelt als zentrale Anlaufstelle melden. Am besten sollte alles mit Fotos dokumentiert werden.
Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat auch weitere Tipps zum Thema „Wolf“ gegeben: diese finden Sie hier.