23.06.20
Arbeitsagentur erinnert an Kurzarbeitergeld
Landkreise Traunstein / BGL - Kurzarbeit betrifft Bayern laut aktuellen Zahlen am heftigsten. Die Agentur für Arbeit mit Sitz in Traunstein erinnert deshalb nochmal alle Arbeitgeber: Verpassen Sie die Frist für die Erstattung von Kurzarbeitergeld nicht.
1,5 Millionen Menschen in Bayern haben im vergangenen Monat nur mehr Kurzarbeitergeld bekommen. Der Hauptgrund: Die Flaute in der Automobilbranche. Während hier vor allem Audi in Ingolstadt und BMW in München ins Gras gebissen haben, ist auch die Region zwischen Chiemsee und Königssee von Kurzarbeit betroffen. Arbeitgeber sollen aber laut der Arbeitsagentur Traunstein nicht vergessen, die Rückerstattung für das Kurzarbeitergeld einzureichen. Ende des Monats läuft die Frist für den März aus. Kurzarbeitergeld kann nämlich nur mehr rückwirkend für drei Monate beantragt werden. Besonders im März – dem Beginn der Coronakrise – seien viele Firmen erstmals von Kurzarbeit betroffen gewesen. Während sich jetzt nach und nach die Auftragslage wieder verbessert, soll die Beantragung der Rückerstattung nicht vergessen werden.
Bis Ende Juni können Arbeitgeber Kurzarbeitergeld für den Monat März abrechnen. Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Erstattungsanträge für das Kurzarbeitergeld an die zuständige Agentur für Arbeit zu senden: Entweder bequem über die Kurzarbeit-App, einfach durch Scannen oder Fotografieren aller Dokumente per Handy und hochladen als PDF oder Bilddatei. Die App gibt es im Google Play Store oder im App-Store. Die Dokumente können auch direkt hier hochgeladen werden.