18.03.20
Ab sofort klare Regeln für Restaurants und Geschäfte
Landkreise Traunstein / Berchtesgadener Land - Um ein weiteres Ausbreiten des Coronavirus´ zu verhindern, gelten ab sofort strenge Regeln für die Restaurants und Gaststätten in Bayern. Auch nur noch ausgesuchte Läden und Geschäfte dürfen öffnen.
Das ist neu in der Gastronomie:
Ab sofort dürfen Gasthäuser / Speiselokale / Cafés / Biergärten in Bayern nur noch bis 15.00 Uhr für ihre Gäste geöffnet haben. Zwischen den Tischen muss ein Mindestabstand von 1,50m eingehalten werden.
Nach 15.00 Uhr müssen die Gasthäuser zuschließen. Ein "Außer-Haus-Verkauf" oder Lieferservice ist weiter möglich. Viele regionale Gasthäuser bieten das mittlerweile an. Das bedeutet: Der Kunde ruft an, bestellt sein Essen und holt es dann persönlich ab.
Bars, Clubs oder Diskotheken sind ab sofort generell geschlossen.
Das ist neu im Handel / bei den Geschäften:
Öffnen und verkaufen dürfen ab sofort nur noch Lebensmittelmärkte, Apotheken, Drogerien oder Tankstellen - also Läden, die wichtige Waren des täglichen Bedarfs anbieten. Der Freistaat Bayern hat es den einzelnen Geschäften freigestellt, die Ladenöffnungszeiten zu erweitern: an Werktagen bis 22.00 Uhr - und auch an Sonntagen können diese Läden erst einmal von 12.00 bis 18.00 Uhr öffnen.