24.04.21
Ab sofort gilt die "Bundes-Notbremse"
Landkreise Traunstein / Berchtesgadener Land – Ab sofort / 24. April gilt die sogenannte „Bundes-Notbremse“, also vom Bund verordnete Coronaregeln für ganz Deutschland. In Bayern ändert sich nur wenig, einige Regeln sind strenger als im Rest von Deutschland.
Was bleibt, ist die nächtliche Ausgangssperre von 22.00 bis 5.00 Uhr in Regionen mit einer Inzidenz über 100. Sie gilt in Bayern ja schon seit Wochen. Während im Rest von Deutschland zumindest noch Spaziergänge oder Waldläufe allein bis Mitternacht erlaubt sind, hat Bayern auch das untersagt. Nach 22.00 Uhr darf also nur noch aus dem Haus, wer einen „triftigen Grund“ hat (zB die Fahrt in die Arbeit oder ein medizinischer Notfall).
Bei den Schulen bleibt in Bayern alles wie gehabt: Sobald die Inzidenz über 100 liegt, sind fast alle Schulklassen wieder im „Homeschooling“ (das gilt unverändert also auch weiter in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land).
Für den Handel werden die Regeln noch strenger: Nur noch bis zu einer Inzidenz von 150 können Kunden mit Termin im Bekleidungsgeschäft oder Sportgeschäft einkaufen. Über 150 ist nur noch „Click & Collect“ erlaubt (also telefonische Bestellung und Abholen der Waren vor dem Geschäft). Lediglich Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs dürfen weiter auf jeden Fall Kunden ins Geschäft lassen – unabhängig vom Inzidenzwert.
Und noch eine wesentliche Änderung gibt es: Wer zum Friseur geht oder zur Fußpflege, muss ab sofort in Regionen mit einer Inzidenz über 100 einen negativen Coronatest vorlegen können.