07.01.22
2G plus für die Gastronomie
Landkreise Traunstein/Berchtesgadener Land - Bund und Länder haben sich beim Corona-Gipfel geeinigt, in der Gastronomie die 2G plus Regel einzuführen. Diese Regelung gilt für Restaurants und Cafés auch in unserer Region.
Personen, welche genesen oder zweifach-geimpft sind, müssen in Zukunft einen zusätzlichen Corona-Test für den Zutritt in ein Restaurant oder Café vorzeigen. Menschen mit einer Auffrischungsimpfung sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Wann die 2G plus Regelung in der Gastronomie in Kraft tritt, entscheidet jedes Bundesland für sich selbst. Bayern will nach Angaben von Ministerpräsident Markus Söder prüfen, ob die Regelung überhaupt sinnvoll ist.
Laut dem Vorsitzenden des Hotel- und Gaststättenverbandes BGL Johannes Hofmann löst dieser Beschluss erst einmal ein Schulterzucken bei den Gastronomiebetrieben aus. "Da im privaten Bereich die Infektionen nicht so gut nachvollziehbar sind, werden in erster Linie die Hotellerie und Gastronomie eingeschränkt." Hofmann appelliert deswegen nochmal an alle Menschen, sich impfen bzw. boostern zu lassen, um diese Verschärfungen in Zukunft einzudämmen.