Keine Revision um das Urteil im "Bad Aibling-Prozess"
Das Urteil zum Zugunglück von Bad Aibling ist rechtskräftig – das haben heute die Verteidiger des angeklagten Fahrdienstleiters der DPA mitgeteilt.
Sie akzeptieren damit das Urteil von dreieinhalb Jahren, das am Landgericht Traunstein gefällt worden ist. Die Verteidiger haben auf eine Bewährungsstrafe oder maximal zweieinhalb Jahren plädiert. Der 40-jährige ehemalige Bahnmitarbeiter darf hoffen, bereits nach zwei Dritteln seiner Haft vorzeitig entlassen zu werden..
Staatsanwaltschaft und Nebenkläger haben bereits nach dem Urteilsspruch erkennen lassen, auf eine Revision zu verzichten. Beim Frontalzusammenstoß zweier Züge am 9. Februar in der Nähe von Bad Aibling sind zwölf Menschen gestorben, über 80 Verletzte hat es gegeben.
Der Fahrdienstleiter hatte mehrere Signale falsch gestellt. Er ist laut Gericht durch ein Spiel auf seinem Handy abgelenkt gewesen.