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31.01.17

Ab 1. Februar ist die neue Vignette in Türkis Pflicht!
 

Die österreichische Vignette wurde im Jahr 1997 erstmalig eingeführt. Seitdem wechselt die Vignette jährlich Ihre Farbe.

Für 2017 konnte die Farbe von über 100.000 Kunden im Zuge einer Online-Votings ausgesucht werden. Das Ergebnis ist Türkis!
 

 

Vignette 2017 Pflicht

Will man das österreichische Autobahnen- und Schnellstraßennetz befahren, muss die Vignette in türkis auf der Windschutzscheibe kleben.

Die Vignette berechtigt zur Nutzung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen. Die Vignettenpflicht gilt für Pkw, Motorrad und leichte Wohnmobile.

Die „alte" Vignette läuft HEUTE (31.1.2017) aus.
Gehen Sie davon aus, dass diese und nächste Woche vermehrt Kontrollen auf Österreich´s Straßen gemacht werden.

WICHTIG: Gültig ist sie aber nur, wenn sie auf der Windschutzscheibe klebt!

Beispiel: Die Jahresvignette 2017 gilt von 01. Dezember 2016 bis einschließlich 31. Jänner 2018, 24:00 Uhr.

Die neuen Tarife 2017 im Überblick:

Vignette 2017 Tarife

Tarife in EUR, inkl. 20 % Ust., gültig ab 1. Dezember 2016


Vignette für Fahrzeuge <3,5 t hzG:                                         Vignette für Motorräder: 

           


Was mache ich eigentlich, bei einem Windschutzscheibenbruch oder Totalschaden?

Die Asfinag informiert. Hier finden Sie die häufigsten Fragen >> 


Wichtig: Heben Sie sich den Kassenzettel beim Kauf der Vignette gut auf!


Die digitale Vignette kommt ab 2018! Infos finden Sie hier >> 


Sicherheitsmerkmale 

Alle österreichischen Vignettentypen sind mit einem zweidimensionalen Hologramm gesichert. Dieses Sicherheitsmerkmal dient als Hauptschutz gegen Produktfälschungen.

  • Durch das Kippen der Vignette wird in dem Silber schimmernden Feld sowohl der Bundesadler als auch das Autobahnsymbol sichtbar.
  • Die Jahreszahl "17" verweist auf den Gültigkeitszeitraum der Vignette vom 1. Dezember 2016 bis 31. Jänner 2018.
  • Das schwarzfarbige Kreuz mit dem Hinweis „Abziehen und aufkleben" auf der Abziehfolie der Vignette wird weiterhin beibehalten, eine Mehrfachnutzung der Vignette wird damit ausgeschlossen.

(Quelle: asfinag.at)

 

Die ASFINAG finanziert sich ausschließlich durch Mauteinnahmen aus dem hochrangigen Straßennetz. Als hundertprozentig nutzerfinanziertes Unternehmen erhält die ASFINAG somit keine finanziellen Zuschüsse aus dem Staatsbudget. Alle Einnahmen aus dem Verkauf der Vignette, der Lkw Maut und Sondermautstrecken werden größtenteils wieder in Bau, Betrieb und Sicherheit des hochrangigen Straßennetzes in Österreich investiert. (Quelle: asfinag.at)

 



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