15.03.17
Schluss mit Zettel und Beleg
Eine wunderbare Nachricht gleich zu aller Anfang für alle Arbeitnehmer und Steuererklärungs-Geplagte: ab 2018 wird alles anders. Die Zettelwirtschaft hat ein Ende, Belege werden nur noch auf ausdrücklichen Wunsch des Finanzamtes eingereicht.
Jedes Jahr freuen wir uns, wenn wir alle Belege aus dem Haus und das Zettel-Chaos an das Finanzamt weitergegeben haben. Und die Behörden gehen jedes Jahr aufs Neue in den Millionen Belgen unter. Jetzt wird es ihnen zu blöd - die Finanzminister von Bund und Länder haben einen neuen Plan: ab der Steuererklärung 2017 wird alles anders.
Zum ersten Mal müssen die Papierbelege nicht mit der Einkommensteuererklärung eingereicht werden. Weder bei der Steuererklärung auf Papier, noch digital. Parkhaustickets, Essensbelege, Zugkarten und Brillenrechnung gehören der Vergangenheit an.
Aber, Achtung!
Wenn dem Finanzamt etwas ganz spanisch vorkommt, dann kann es die Belege und Rechnungen natürlich nachfordern. Ein Freibrief für Steuersünder ist das natürlich nicht! In vielen anderen Bereichen werden die Finanzämter dafür in Zukunft aber noch genauer hinsehen.
Auffällig hohe Spenden, wie bespielsweise 15.000 Euro oder Behinderten-Pauschalen werden künftig ganz genau überprüft. Mit Rückfragen müssen Sie hier rechnen.
Und das auch noch vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres. Solange darf das Finanzamt Belege kassieren. Und wer sich ganz sicher sein will, der lagert die Zettelwirtschaft am besten auf die nächsten zehn Jahre - das ist die Forderfrist für den Fiskus.
Wer die Steuererklärung online macht, der kann sich ohnehin schon einige Rechnungen und Belege sparen. Unter anderem Arbeitsmittel oder sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen, wie zum Beispiel eine Putzhilfe oder der Gärtner. Das winken die Finanzbeamten meist einfach durch.
Wichtig ist, wenn Sie zum ersten Mal etwas bei der Steuer geltend machen oder etwas einmaliges, dann sollten Sie die Belege unaufgefordert einreichen. Außerdem muss auch unbedingt zur Steuererklärung dazu: Bescheinigungen zum Eltern- oder Arbeitslosengeld.
Wer ist eigentlich dieser Fiskus?
Der Fiskus sind die staatlichen Steuer- und Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland. Der Begriff kommt aus dem Lateinischen und heißt so viel wie "geflochtener Korb", sinngemäß also der Geldkorb.
Katja Ilnizki - Nachrichtenredaktion
So funktioniert übrigens die Steuererklärung: