06.12.17
Geschenke shoppen während der Arbeitszeit?
Wir sind mitten drin angekommen – im vorweihnachtlichen Geschenkewahnsinn. Jeder aus der Familie soll etwas Passendes bekommen, doch oftmals fehlt einfach die Zeit. Da kann man doch einfach schnell mal während der Arbeit im Internet was bestellen – oder darf man das eigentlich gar nicht?
Theoretisch gilt hier: solange es in diesem Fall keine vertraglichen Regelungen gibt, ist Online-Shopping auf Arbeit zumindest nicht verboten. Es gilt die Regel: Wer mindesten sechs Monate lang im Job privat gesurft hat und der Chef hat es stillschweigend hingenommen, dann kann Ihnen niemand etwas ankreiden. Allerdings befinden wir uns hier in einer rechtlichen Grauzone, die nicht klar geregelt ist und von Fall zu Fall unterschiedlich bewertet wird. Im schlimmsten Fall kann aber sogar die Kündigung drohen.
Wer in der Arbeit an seinem privaten Smartphone surft, der kann übrigens auch zur Rechenschaft gezogen werden. Der Chef kann zwar nicht nachverfolgen, wie viel Zeit jemand genau während der Arbeit an seinem Handy für private Belange im Netz verbringt – jedoch ist hier Vorsicht angesagt. Wer zu viel Zeit damit verbringt, der verletzt seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Da kann ebenso im schlimmsten Fall die Abmahnung oder die Kündigung ins Haus flattern.
Wenn Sie also unbedingt shoppen möchten, dann machen Sie das doch am besten in Ihrer Mittagspause an ihrem Smartphone, dann gibt es auch keine weiteren Probleme.