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26.04.18

Ein Managementplan für heimischen Gewässerschutz

Untere Sur
© SImon Putzhammer

Landkreis. Europas Naturerbe sichern, um dadurch letztlich Bayerns Heimat zu bewahren. Ein Ziel, das mit dem anderen einhergehen soll und welches sich das europaweite Programm „Natura 2000“ groß auf die Fahnen geschrieben hat. Ein Programm, das mithilfe eines Managementplans die heimische Flora und Fauna auch für künftige Generationen erhalten möchte. Der erste Schritt hierfür wurde Mittwochnachmittag bei einer Auftaktveranstaltung in Petting gemacht.

19 Fußballfelder an Grünflächen seien es, die aufgrund von Versiegelung täglich in ganz Bayern verschwinden würden, erklärt Thomas Eberherr von der Regierung von Oberbayern. Der Flächenfraß nehme immer mehr zu, „gerade deshalb ist es wichtig, dass wir versuchen, die bestehende Natur unserer Heimat zu erhalten“. Nur so könnten auch künftige Generationen ihr Naturerbe antreten. Doch um die Artenvielfalt zumindest zu erhalten, wenn nicht sogar zu verbessern, reiche es nicht einfach in betroffenen Regionen irgendwelche Schilder aufzustellen, ein echter Plan müsse her, ein sogenannter Managementplan.

Die Schritte des Managementplans sind dabei einfach erklärt. Zunächst geht es um die bloße Bestandsaufnahme eines sogenannten FFH-Gebiets. FFH steht hierbei als Kürzel für Flora-Fauna-Habitat, also das natürliche Vorkommen von Flora und Fauna in einer eingegrenzten Fläche. Dabei handelt es sich nicht um reine Naturschutzflächen, sondern um Flächen, die beispielsweise durch landwirtschaftliche Betriebe zersetzt sein können.

In Bezug auf die beiden Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land sind die sogenannten FFH-Gebiete entlang der Uferbereiche des Waginger Sees, der Götzinger Achen sowie der unteren Sur festgelegt. Diese werden ab den kommenden Wochen von etwaigen Spezialisten kartografiert, man „rennt dann mit Zettel und Stift durch den Wald und schreibt alles auf, was man da so sieht“. Egal ob Baum-, Schmetterlings-, Fisch-, Gras-,Blumen-, oder auch Libellenarten – jede auffällige Art der heimischen Flora und Fauna wird mit in die Kartei aufgenommen, die Häufigkeit des Vorkommens notiert. Damit wäre auch der zweite Schritt des Managementplans geschafft. In einem dritten Schritt werden dann abschließend Methoden entworfen, die aufzeigen, inwiefern die gezählten und vermerkten Arten in ihrem natürlichen Bestand gesichert werden können. In bestem Fall könne die jeweilige Art am Ende vervielfältigt werden, jedoch solle sich der Bestand auf keinen Fall verschlechtern.

Thomas Eberherr
Thomas Eberherr, Regierung von Oberbayern
© Bayernwelle

Bei diesen Methoden handelt es sich jedoch um Kann-Vorschläge und keine verbindlichen Naturschutz-Verordnungen. Wer keinen Teil zur heimischen Arterhaltung leisten wolle, der müsse das folglich auch nicht, so Eberherr. Wichtig sei dies vor allem für Grundstücksbesitzer, die sich in dem jeweiligen FFH-Gebiet befinden. Keiner sei verpflichtet den Managementplan einzuhalten. Wer das jedoch möchte, der könne durch staatliche Fördermittel subventioniert werden. Der einzige, der sich an die Art-Erhaltungsvorschläge halten müsse, sei der Freistaat und die Behörden.

Bei einem „Runden Tisch“ Mitte 2019 kommen alle Beteiligten wieder zusammen, wobei auch die Bevölkerung herzlich eingeladen sei. Denn nur in gemeinschaftlicher Zusammenarbeit mit Jagdverband, Fischereiverband sowie sämtlicher anderer Verbände könne ein optimales Ergebnis zur heimischen Arterhaltung geschaffen werden. Dort soll dann der vorläufige Managementplan der Öffentlichkeit präsentiert

Angelina Kwoczalla, Bayernwelle-Redaktion



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