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17.09.17

Das sollten Inlineskater wissen 

Inlineskates
Inlineskater gehören auf den Bürgersteig.
(Foto: Pixabay)

Inlineskaten gehört neben dem Joggen und Radfahren zu den beliebtesten Sportaktivitäten der Deutschen. Aber wo darf man auf den acht Rollen im Alltag eigentlich fahren? Auf der Straße, gemeinsam mit den Autos? Auf dem Radweg oder doch nur auf dem Gehweg?

Laut Straßenverkehrsordnung zählen Inlineskater zu den Fußgängern – sie gehören also auf den Bürgersteig. Inlineskater dürfen nur dann auf Radwege, Seitenstreifen oder Fahrbahnen ausweichen, wenn es ausdrücklich durch ein Schild erlaubt wird. Hier gilt jedoch besondere Rücksichtnahme: Inlineskater müssen ganz rechts am Rand fahren, um schnellere Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern.

Auch auf dem Bürgersteig gilt für Inlinekater besondere Achtsamkeit. In der Straßenverkehrsordnung gibt es hier auch genaue gesetzliche Regelungen. Auf Fußgänger muss Acht gegeben werden, wenn es nötig ist, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Ansonsten muss im Falle eines Unfalls auch für die Folgen gehaftet werden. Das kann richtig teuer werden, besonders dann wenn es zu Körperverletzung kommt. Bei Langzeitschäden kann das im schlimmsten Fall bedeuten: Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall und sogar lebenslange Rente.



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