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08.08.17

Das Aus für den Obazdn? Der Kult-Käse als Bürokratie-Opfer.

Obatzter
Der hausgemachte Obazde aus dem
Bräustüberl Schönram
(Foto: Bayernwelle)

Deutschland – das Land der Bürokratie und des Schreibtischmuffs. Dahinter oft scheinbar weltfremde Schreiberlinge, die sich ihren Bürokratiealltag mit der Erstellung und Nachverfolgung besonders exquisiter Hindernisse versüßen. Nun trifft es ein bayerischer Traditionsgut – den selbstgemachten Obazde’n.

Seit Generationen wird der Obazde mit insgesamt 13 Zutaten in heimischen Gast- und Wirtshäusern selbst hergestellt – doch damit soll nun Schluss sein. Zwar nicht mit der Herstellung an sich, jedoch darf das Käseprodukt nicht mehr unter dem Namen „Obazde“ verkauft werden.

Durch die Fertigung des eigenen Obazdn gilt man demnach als Hersteller. Als sogenannter Hersteller zähle man jedoch nun zu den Großunternehmen der Käseherstellung. Durch eine rechtliche Neubestimmung dürfen Obazde nur noch unter dem Originalnamen verkauft werden, die nach einer bestimmten Rezeptur hergestellt werden. Hinzu kommen kostenpflichtige Kontrollmaßnahmen für den jeweiligen Hersteller. Dabei geht es zum Beispiel um den Camembert oder den Brieanteil – zur Feststellung eines 40 % Anteils müssen Hersteller zwischen 200 und 300 Euro im Jahr blechen.

Beim Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur VEBWK löste diese Nachricht vor allem eines aus – Ärger. „Frechheit“ bis „Bürokraten-Wahnsinn“ heißt es da, ebenfalls wird den Regelwütigen der Verlust jeglicher Nähe zum realen Leben vorgeworfen. Die Art der Verirrungen sorge für ein klares Ansteigen von Unverständnis und Wut bei den Betroffenen, so der VEBWK-Vorsitzende Franz Bergmüller.

Der Wirt vom Bräustüberl Schönram
Der Wirt, Arno Henninger, vor seinen
Maßkrügen.  (Foto: Bayernwele)

Bergmüller weist im „Fall Obazde“ darauf hin, „dass eine Umlage der Kotrollkosten auf den Preis eine spürbare Verteuerung erwirke und ob sich dann das „Hausmachen“ noch lohne, ist zu bezweifeln. Alternativ landen dann Convenience-Produkte auf den Wirtshaus-Tellern, oder kreative Umbenennungen des Obazde in zum Beispiel „Bräubazi“, „Kas-Mus“ oder auch „die 13 Geheimnisse von Oma“ machen die Runde.

Der VEBWK fordert deshalb, zeitnah eine praktikable Lösung für die Gastronomie zu erarbeiten, die Wirtshäuser und ihre selbstgemachten Obazde nicht auf eine Stufe mit den großen Käseherstellern stellt.“ Der konkrete Vorschlag: im Rahmen einer Regelkontrolle soll eine Probe abgegeben werden, die dann zu einem kleinen und angemessenen Preis geprüft werde. Eine Kontrollgebühr von bis zu 300 Euro wird jedoch klar abgelehnt.       

 

Angelina Kwoczalla, BW-Redaktion



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