02.01.18
Bayernweite Rauchmelderpflicht: Heimische Kreisbrandräte raten dringend dazu
Seit dem 01. Januar 2018 sollten in allen Wohnungen und Häusern in ganz Bayern Rauchmelder zu finden sein. Laut den heimischen Feuerwehren haben die Bürger im Berchtesgadener Land und dem Landkreis Traunstein schon vor dem Gesetz vorgesorgt.
Dadurch sind zwischen Chiemsee und Königssee schon etliche Brände verhindert oder schneller gelöscht worden. Rauchmelder gibt es beinahe in allen Varianten, Formen und Farben. Teuer muss bei Rauchmeldern nicht unbedingt besser sein - gute Rauchmelder gibt es beispielsweise schon ab 22 Euro. Überraschend gut haben die sogenannten Minimelder abgeschnitten. Gewonnen hat im Test der Wächter von ABUS; der ist gerade einmal 7cm groß.
Wer muss die Rauchmelder installieren?
Der Eigentümer des Hauses oder der Wohnung muss die Rauchmelder anbringen. Vollkommen unabhängig davon, ob er die Immobilie selbst bewohnt oder nicht. Mieter müssen sich also nicht selbst kümmern.
Wo muss der Rauchmelder aufgehängt werden?
Rauchmelder müssen in allen Schlaf- und Kinderzimmern aufgehängt werden; außerdem in den Fluren. Küchen oder Badezimmer brauchen keinen Rauchmelder.
Die Rauchmelder am besten mittig an der Decke aufhängen; wenn dort schon eine Lampe hängt, dann mindestens einen halben Meter Abstand dazu einhalten. Dasselbe gilt für Wände.
Sollten Sie noch keinen Rauchmelder ihn Ihrer Wohnung haben, dann kümmern Sie sich bitte so schnell wie möglich darum. Sollten Sie in Ihrem Zuhause keinen Rauchmelder haben, kann es sein, dass die Versicherung im Brandfall nicht zahlt.