20.05.23
"Vorfahrt gewähren" mehrmals missachtet

Lkr. Traunstein - Gleich drei Mal kam es vergangenen Freitag unter anderem zu Unfällen mit Krad- und Pedelec- Fahrern. Unfallverursacher war demnach jeweils die Verkehrsregel „Vorfahrt gewähren“.
Freitagvormittag wollte zunächst ein 92-jähriger Bergener mit seinem PKW von der Zufahrt eines Baumarktes in die bevorrechtigte Straße „Haslacher Feld“ abbiegen. Hier gilt „Vorfahrt gewähren“, was der Mann jedoch offenbar missachtete. Zeitgleich war dort ein 65-jähriger Pedelec-Fahrer aus Traunstein unterwegs. Er konnte zwar durch eine Vollbremsung noch einen Zusammenstoß mit dem Opel verhindern. Ein anschließender Sturz von seinem Pedelec war für ihn jedoch nicht mehr zu vermeiden. Der Traunsteiner klagte bei der Unfallaufnahme über Rückenschmerzen und wollte sich selbständig in ärztliche Behandlung begeben. Sowohl am Rad als auch am Auto entstand geringer Sachschaden.
Am späten Nachmittag dann der nächste Unfall in Traunstein. Hier wollte eine 43-jährige Traunsteinerin mit ihrem Pkw die Kotzinger Straße gerade in Richtung Industriestraße überqueren. Die Traunsteinerin missachtete dabei jedoch die Vorfahrt eines entgegenkommenden Pkw bei dem ein 21-jähriger Traunsteiner . Es kam zur Kollision der Fahrzeuge. Der Renault wiederum wurde von einem 21-jährigen Traunsteiner gesteuert. An beiden Autos entstand Sachschaden in Höhe von jeweils 1.500,- Euro. Verletzt wurde niemand.
Ebenso am Freitagnachmittag ereignete sich zwischen Ruhpolding und Traunstein ein Auffahrunfall. Dort war ein 34-jähriger Siegsdorfer mit seinem Kraftrad auf der Staatsstraße unterwegs. Vor ihm fuhr zu diesem Zeitpunkt ein 22-jähriger Trostberger mit seinem Pkw. Der Trostberger bremste dabei sein Fahrzeug auf Höhe von Gerhartsreit ab, um einen entgegenkommenden Pkw das Abbiegen zu ermöglichen. Das realisierte wiederum der hinter ihm befindliche Kradfahrer zu spät und fuhr auf das Auto auf. Der Siegsdorfer kam hierdurch zu Sturz und zog sich Verletzungen an Knie und Schulter zu. Er musste im Anschluss mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht werden. Sein Motorrad war nicht mehr fahrbereit und musste durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden. Der hieran entstandene Sachschaden wir mit ca. 3.000,- Euro beziffert.