23.02.20
Vermieter gegen GEMA am Bundesgerichtshof
Landkreis Traunstein - Der Verein „Private Gastgeber Chiemgau“ kämpft gegen die GEMA. Jetzt steht fest, dass der Fall am 18. Juni vor dem Bundesgerichtshof landen wird.
Die Vermieter wollen nicht mehr länger Gebühren an die GEMA abdrücken müssen. Diese Gebühren muss bezahlen, wer Musik öffentlich aufführt oder auch nur wer öffentlich ein Radio laufen lässt. Bisher gilt diese Regelung auch für Gastwirte und Vermieter. Die „Privaten Gastgeber im Chiemgau“ sehen allerdings nicht ein, dass auch sie Gebühren abdrücken sollen. Ihrer Meinung nach ist das Abspielen von Musik in einer Ferienwohnung keine öffentliche Aufführung und demnach nicht GEMA-pflichtig.
Am 18. Juni kommt es zu einer mündlichen Verhandlung. Markus Ritter, Geschäftsführer des Verbandes der Privatvermieter im Chiemgau, schätzt die Erfolgsaussichten 50:50 ein.
Die GEMA soll sicherstellen, dass Komponisten, Musiker und andere Künstler für ihre kreative Leistung auch eine angemessene Bezahlung bekommen.