03.12.20
Schulbetrieb normalisiert sich ab Montag
Landkreis Traunstein - Mehr als 13.000 Schüler im Landkreis Traunstein waren seit fast drei Wochen nicht mehr in ihrer Klasse: Sie sind aus Coronagründen derzeit wieder in Homeschooling. Ab nächster Woche / 7. Dezember ändert sich das wieder.
Mit Beginn der neuen Wochen dürfen bis zu den Weihnachtsferien am 18. Dezember wieder deutlich mehr Kinder zum Präsenzunterricht ins Klassenzimmer. Bis hinauf zur siebten Jahrgangsstufe ist in allen Klassen wieder ganz normaler Regelbetrieb. Eine Klassenteilung ist erst ab der achten Jahrgangsstufe vorgesehen – und auch nur dann, wenn wegen der Räumlichkeiten der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann. In diesem Fall sollen die Schüler täglich oder wöchentlich zwischen Klassenzimmer und Homeschooling wechseln. Dabei gilt auch im Unterricht weiter die Maskenpflicht.
Außerdem hat der Landkreis Traunstein in seiner Allgemeinverfügung zahlreiche Ausnahmen festgelegt, welche Schüler ebenfalls wieder in den Unterricht dürfen (auch wenn die 1,50m Mindestabstand nicht eingehalten werden können):
- Förderschulen, einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) und der Schulen für Kranke
- an Mittelschulen und den entsprechenden Förderzentren, die nach den Lehrplänen der allgemeinen Schulen unterrichten, die Jahrgangsstufen 9 und 10 (inklusive Vorbereitungsklassen),
- die Deutschklassen an Mittelschulen in den Jahrgangsstufen 1 bis 9 sowie
- die Berufsintegrationsvorklassen und Deutschklassen an Berufsschulen,
- an den Sonderpädagogischen Förderzentren die Jahrgangsstufe 9,
- an den Realschulen und den entsprechenden Schulen zur sonderpädagogischen Förderung die Jahrgangsstufe 10,
- an den 3-stufigen Abendrealschulen die Jahrgangsstufen 3 und an der 4-stufigen Abendrealschule die Jahrgangstufe 4,
- an den 3-stufigen und 4-stufigen Wirtschaftsschulen die Jahrgangsstufe 10 sowie an den 2-stufigen Wirtschafsschulen die Jahrgangsstufe 11 sowie an den entsprechenden Schulen zur sonderpädagogischen Förderung,
- an Gymnasien die Jahrgangsstufen 11 und 12,
- am den Abendgymnasien und den Kollegs die Jahrgangsstufen II und III,
- an den Beruflichen Oberschulen und den entsprechenden Schulen zur sonderpädagogischen Förderung die Jahrgangsstufen 12 und 13,
- an den Berufsschulen und den entsprechenden Schulen zur sonderpädagogischen Förderung die Klassen mit anstehender Kammerprüfung im Schuljahr 2020/2021 und die Klassen des Berufsvorbereitungsjahres,
- die Abschlussklassen der Berufsschulstufe an Förderzentren mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperlich-motorische Entwicklung,
- an allen Berufsfachschulen (unabhängig von der Dauer der Ausbildung und ob Teilzeit oder Vollzeit) jeweils die Abschlussklassen sowie an den entsprechenden Schulen zur sonderpädagogischen Förderung,
- an allen Fachschulen (unabhängig von der Dauer der Ausbildung und ob Teilzeit oder Vollzeit) jeweils die Abschlussklassen und die Klassen, in denen wesentliche Teile von Abschlüssen abgelegt werden, sowie an den entsprechenden Schulen zur sonderpädagogischen Förderung,
- an allen Fachakademien (unabhängig von der Dauer der Ausbildung und ob Teilzeit oder Vollzeit) jeweils die Abschlussklassen, sowie an den entsprechenden Schulen zur sonderpädagogischen Förderung,
- am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern und am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern jeweils die Abschlussjahrgänge sowie am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern auch die Vorabschlussjahrgänge,
- an allen schulaufsichtlich gemäß Art. 102 Abs. 2 BayEUG angezeigten Ergänzungsschulen (unabhängig von der Dauer der Ausbildung und ob Teilzeit oder Vollzeit) jeweils die Abschlussklassen,
- an Schulen besonderer Art die Jahrgangsstufen und Züge, die den hier genannten jeweiligen Schularten entsprechen.