15.08.19
Rechtsstreit um ein Dach
Frasdorf / München - Die Gemeinde Frasdorf ist mit einer Klage am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert.
Die Gemeinde wollte den Besitzer eines Stadls verpflichten, das Dach des Gebäudes zurückzubauen. Die Gemeinde war der Meinung, das Dach reiche zu weit in die Straße hinein und gefährde deshalb den Verkehr. Der Stadlbesitzer erklärte dagegen, das Gebäude sei vor der Straße da gewesen. Deswegen wehrte er sich gegen eine Anordnung auf Rückbau.
Das Gericht gab dem Mann Recht. Es ist unter anderem der Meinung, die Gemeinde habe sich nicht genug mit anderen Maßnahmen zum Schutz des Straßenverkehrs beschäftigt. Der Besitzer muss sein Stadldach jedenfalls nicht zurückbauen.