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18.03.21

Öffnungskonzept von Walch

Kommunalwahl 2020: Siegfried Walch
© CSU-Kreisverband Traunstein

Landkreis Traunstein - Der Traunsteiner Landrat Siegfried Walch hat ein Konzept erarbeitet, mit dem unsere Gesellschaft Schritt für Schritt vom Lockdown wieder zur Normalität übergehen kann.

Mit einer Mischung aus Impfen und Hygienekonzepten soll es demnach möglich sein, die meisten Branchen in den nächsten Wochen wieder zu öffnen und bis September wieder in die Normalität zurückzukehren. Das Prinzip: Lockerungen orientieren sich nach dem Fortschritt der Impfungen und nicht nach Inzidenzwerten. Dieses Konzept hat Walch laut eigenen Angaben inzwischen u.a. dem Bundesgesundheitsministerium, dem Robert-Koch-Institut und der bayerischen Staatsregierung zukommen lassen.

Zahlreiche Kommunalpolitiker haben Walchs Konzept inzwischen begrüßt, u.a. sein Rosenheimer Landratskollege Otto Lederer, der Traunsteiner Stimmkreisabgeordnete Klaus Steiner und der Traunsteiner Oberbürgermeister Christian Hümmer.

Hier finden Sie das gesamte Konzept

Das sind die fünf Öffnungsschritte, die sich Siegfried Walch überlegt hat:

Erster Schritt:

 

Bis zum 15. April sollen 70 Prozent der Menschen in der Priorisierungsgruppe 1 vollständig geimpft sein. Wenn dies geschafft wird, werden folgende Lockerungen möglich:

Alle Schulen und Kindertageseinrichtungen öffnen mit Rahmenhygienekonzepten.

Der Einzelhandel öffnet. Hier gilt: Begrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmetern und eine FFP2-Maskenpflicht. Eine vorherige Anmeldung ist NICHT mehr erforderlich.

Restaurants öffnen ihre Außenbereiche. Voraussetzung: vorherige Terminvereinbarungen und tagesaktuelle negative Selbsttests der Gäste, Aber: Tests nur nötig, wenn sich zwei Hausstände treffen.

Treffen mit einem weiteren Hausstand sind ohne begrenzte Personenzahl möglich.

Zweiter Schritt:

Bis zum 1. Mai sollen 70 Prozent der Menschen in der Priorisierungsgruppe 2 vollständig geimpft sein. Wenn dies geschafft wird, werden folgende Lockerungen möglich:

Der Einzelhandel öffnet ohne jede Flächenbegrenzung. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen.

Restaurants öffnen ihre Innenbereiche. Voraussetzung sind vorherige Terminvereinbarungen und tagesaktuelle negative Selbsttests der Gäste, wenn sich MEHRERE Hausstände treffen.

Kultur- und Freizeiteinrichtungen öffnen. Voraussetzung sind hier Hygienekonzepte der Einrichtungen, vorherige Terminvereinbarungen und tagesaktuelle negative Selbsttests der Besucher.

Hotels und Beherbergungsbetriebe öffnen mit Hygienekonzepten.

Treffen mit drei weiteren Hausständen sind ohne begrenzte Personenzahl möglich.

Dritter Schritt:

Bis zum 1. Juni sollen 70 Prozent der Menschen in der Priorisierungsgruppe 3 vollständig geimpft sein. Wenn dies geschafft wird, werden folgende Lockerungen möglich:

Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen sind wieder möglich. Voraussetzung sind u.a. Hygienekonzepte der Veranstalter.

ALLE Kontaktbeschränkungen entfallen.

Vierter Schritt:

Bis zum 1. Juli soll für 70 Prozent der Gesamtbevölkerung ein Impfangebot zur Verfügung stehen. Bedeutet: Die Herdenimmunität ist erreicht! Dann enden flächendeckende Beschränkungen. Die Kreisverwaltungsbehörden können aber noch auf örtliche Ausbrüche reagieren.

Fünfter Schritt:

Bis zum 1. September soll für die gesamte Bevölkerung ein Impfangebot zur Verfügung stehen. Die Eingriffsmöglichkeiten der Kreisverwaltungsbehörden werden auf das „Normalmaß“ zurückgefahren.



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