02.05.19
Obergrenze für Zweitwohnungen
Landkreise Traunstein / Berchtesgadener Land. Die Gemeinden im Berchtesgadener Talkessel haben vor kurzen eine bayernweit einzigartige Satzung beschlossen, um die Zahl der Zweitwohnungen zu begrenzen. Auch Gemeinden aus dem Landkreis Traunstein bekunden jetzt Interesse.
Hintergrund der Idee: Wohnraum ist knapp und er soll optimal genutzt werden. Wenn eine Wohnung nur einige Wochen im Jahr bewohnt wird, dann ist das nicht der Fall. Ein Problem, das auch im Chiemgau nicht unbekannt ist, so Josef Mayer (Vorsitzender Arbeitskreises Umweltsicherung und Landesentwicklung des CSU-Kreisverbandes Traunstein). Deshalb hat er Berchtesgadens Bürgermeister Franz Rasp eingeladen, um sein Modell genauer zu erklären.
Die Satzung besagt unter anderem, dass Zweitwohnungen, die weniger als die Hälfte des Jahres genutzt werden, einer Genehmigung von Seiten der Gemeinde bedürfen. Außerdem ist die Zweitwohnungssteuer erhöht worden. Das ist gute Sache und ein Schritt in die richtige Richtung, sagt Bartholomäus Irlinger (2.Bürgermeister von Unterwössen). Allerdings ist das Problem in einigen Gemeinden in Chiemgau noch viel größer: In Schleching oder Unterwössen beispielsweise liegt der Anteil an Zweitwohnungen aktuell bei circa zwanzig Prozent. Hier will die Gemeinde versuchen, einen Teil dieser Wohnungen wieder in Erstwohnsitze umzuwandeln.
Für eine Stadt wie Traunstein könne eine Satzung wie im Berchtesgadener Talkessel nicht aufgestellt werden, das sei nur in Tourismus-Gebieten möglich, erklärt Traunsteins CSU-Chef Christian Hümmer. Aber ein Thema sei es auch in der Großen Kreisstadt, weil auch hier immer mehr Zweitwohnungen entstehen. Das verteuere den Wohnungsmarkt enorm. Deshalb müsse auch Traunstein über Möglichkeiten nachdenken, das nicht ausufern zu lassen.