24.09.24
Misshandlung eines Säuglings: Freispruch für Angeklagten
Tat konnte ihm nicht nachgewiesen werden
Traunstein / Ainring - Im Prozess um die Misshandlung eines Säuglings ist am Traunsteiner Landgericht das Urteil gefallen. Angeklagt war ein heute 27-Jähriger – der Ziehvater des damals wenige Monate alten Babys.
Im Jahr 2021 wird ein Säugling aus Ainring misshandelt – und erleidet dadurch schwere Verletzungen, hat durch die Vorfälle eine geistige Behinderung (wir berichteten). Der Täter soll der damalige Freund der Kindsmutter sein: Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den Säugling mindestens zweimal massiv geschüttelt zu haben. Ein Gutachter bestätigt: Die Misshandlungen haben stattgefunden. Unklar ist jedoch, wer der Täter ist. Das Gericht konnte dem Angeklagten die Taten nicht nachweisen – das Urteil lautet deshalb auf Freispruch. Das berichtet unter anderem die Passauer neue Presse. Offen ist derzeit aber noch, ob es eine Zivilklage auf Schadensersatz geben wird – den Rahmen hierfür hat das Gericht auf 350.000 Euro festgelegt.
Seit dem Vorfall lebt das Kleinkind in einer Pflegefamilie. Das Urteil ist dabei noch nicht rechtskräftig.