21.03.23
Missbrauchsfälle inzwischen verjährt

Garching/München/Traunstein - Die Staatsanwaltschaft München hat es jetzt bestätigt: Viele Fälle sexuellen Missbrauchs durch Kirchenvertreter sind inzwischen verjährt.
Die Ermittler haben unter anderem auch Vorwürfe gegen den früheren Garchinger Pfarrer überprüft, die vor einem Jahr im neuesten Missbrauchsgutachten aufgeführt wurden. Ergebnis: Die Fälle rund um Pfarrer H. sind inzwischen strafrechtlich verjährt. Die Vorwürfe reichen zurück bis in die 80er-Jahre – und sexueller Missbrauch von Kindern verjährt in den meisten Fällen nach spätestens 20 Jahren.
Anders sieht es in der Frage von Schadensersatz oder Schmerzensgeld aus: Hier hat ein mutmaßliches Opfer des Garchinger Pfarrers eine Klage vor dem Landgericht in Traunstein eingereicht. Diese Klage gegen den Geistlichen und das Erzbistum soll in den nächsten Monaten verhandelt werden.