27.10.20
Marktgemeinderat spricht über Laubbläser
Grassau - Zwanzig Jahre hat die Lärmschutzverordnung in der Marktgemeinde Grassau gehalten. Im Mai dieses Jahres wurde sie verlängert - mit einem kleinen Diskussionspunkt, der vom Gemeinderat am Dienstag nachgebessert wird: Es geht um Laubbläser.
Mit einer Lautstärke von bis zu 115 Dezibel zählen Laubbläser zu den lautesten Geräten. Damit sie nur – wie vorgeschrieben – in den dafür vorgesehenen Tageszeiten eingesetzt werden und das auch rechtlich festgelegt ist, stimmt der Gemeinderat am Dienstagabend zu einem Neuerlass der Lärmschutzverordnung ab. Dann ist auch klar geregelt, zu welchen Zeiten ein Laubbläser in der Gemeinde Grassau benutzt werden darf.
Außerdem bekommt der Marktgemeinderat Grassau heute einen Überblick über das Kulturleben im Gemeindegebiet.