27.11.24
Keine Vogelgrippe-Schutzmaßnahmen mehr
Chiemgau - Die Geflügelhalter im nördlichen Chiemgau können aufatmen – ihre Gänse, Hühner und Puten auch: Alle Vorsichtsmaßnahmen gegen die Vogelgrippe sind dort jetzt wieder aufgehoben.
Ende Oktober ist bei einem Gänsebetrieb in Garching ja bei einem Vogel die Geflügelpest nachgewiesen worden. Die Folge waren Schutzmaßnahmen auch für andere Geflügelbetriebe im näheren Umkreis – inklusive Stallpflicht für das Geflügel. Wie die Landratsämter Altötting und Traunstein jetzt mitteilen, sind diese Maßnahmen jetzt wieder aufgehoben: Es seien in den vergangenen Wochen keine weiteren Vogelgrippefälle mehr nachgewiesen worden.
Das Landratsamt Traunstein bittet Geflügelhalter trotzdem:
"Auch wenn es somit im gesamten Landkreis Traunstein keine Aufstallungsanordnung mehr gibt, stellen gerade im Herbst und Winter Wildvögel stets ein Potential für den Eintrag der Geflügelpest dar. Prävention und Biosicherheit sind deshalb auch weiterhin wichtig, um eine Infektion von Haus- und Nutzgeflügel bereits im Vorfeld bestmöglich zu begegnen: Dazu sollte der Besuch von fremden Personen im Geflügelstall auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden. Im Stall sollte auch vom Halter nur für diesen Zweck bestimmte Kleidung, insbesondere Stallschuhe, getragen werden. Vor Arbeiten im Stall empfiehlt es sich die Hände zu waschen. Wildvögel sollten von den Haltungen bestmöglich ferngehalten werden, indem ihnen vom Geflügelhalter kein Futter angeboten wird. Die eigenen Tiere dürfen daher nur an Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind. Das Futter und Einstreu sollten vorher auch so aufbewahrt werden, dass keine Verunreinigungen (z.B. durch infizierten Vogelkot) erfolgen können. Gleiches gilt auch für das Wasser der Tiere - es sollte Leitungswasser verwendet werden, nicht Regenwasser oder sonstiges Oberflächenwasser."