08.11.23
Gefängnisstrafe für Geldabholer
Traunstein - Für seine Beteiligung an „Schockanruf“-Betrugsfällen muss ein 25-jähriger Mann für fünf Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Dieses Urteil sprach jetzt das Landgericht in Traunstein.
Der Mann war Teil eines Betrüger-Netzwerkes. Wenn ältere Menschen am Telefon eingeschüchtert waren, dann sollte der Angeklagte bei ihnen Geld oder Wertsachen abholen. Das gestand der 25-Jährige laut Passauer Neuer Presse vor Gericht alles. Unter anderem wollte er auch Wertsachen bei einer Frau in Freilassing abholen. Dort wurde er dann allerdings von der Polizei festgenommen.
Für zwei vollendete und drei versuchte Fälle verurteilte das Traunsteiner Gericht den Angeklagten zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft.