25.01.23
Erzbistum stellt sich einem Gerichtsverfahren

Traunstein/Garching - Das Erzbistum München und Freising ist laut eigenen Angaben bereit, einem Missbrauchsopfer aus Garching an der Alz Schmerzensgeld oder Schadensersatz zu leisten.
Das Bistum teilte am Mittwoch mit, dass es sich seiner Verantwortung stellen werde und den Fall nicht als verjährt betrachte. Somit kann die Klage voraussichtlich ab Ende März am Landgericht in Traunstein verhandelt werden. Das Bistum teilte außerdem in einer schriftlichen Erklärung mit: "Die Erzdiözese bedauert das dem Kläger und anderen Missbrauchsbetroffenen widerfahrene Leid zutiefst."
Der Kläger aus Garching gibt an, als junger Mann vom damaligen Garchinger Pfarrer sexuell missbraucht worden zu sein. Dem Erzbistum und den damaligen Verantwortlichen wirft er vor, sie hätten von den pädophilen Neigungen des Geistlichen gewusst und ihn trotzdem nicht aus dem Verkehr gezogen.