16.07.18
Doppelmordprozess: Staatsanwalt fordert lebenslange Haft
Traunreut / Traunstein. „Es tut mir leid, was passiert ist. Ich verstehe es nicht.“ Das waren die letzten Worte des Angeklagten Ferdinand F. im Doppelmordprozess vor dem Landgericht Traunstein. Zuvor hatten Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidiger ihre Plädoyers gehalten. Dabei fielen die Bewertungen naturgemäß unterschiedlich aus.
Eine lebenslange Freiheitsstrafe und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus fordert Staatsanwalt Volker Ziegler in seinem Plädoyer für den Angeklagten Ferdinand F. Das berichtet Chiemgau24. Der Staatsanwalt sprach von einem – so wörtlich – „menschenverachtenden Vernichtungswillen“. Auch die Nebenkläger fordern eine lebenslange Haftstrafe. Der Angeklagte Ferdinand F. habe mit einem Vernichtungswillen die Waffe abgedrückt, so Anwalt Jörg Zürner.
Der Verteidiger forderte hingegen lediglich eine Verurteilung wegen Totschlags, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht soll ihrer Meinung nach unter einem Strafmaß von 15 Jahren bleiben, was eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeuten würde. Ferdinand F. habe die letzte Patrone ungenutzt gelassen – und damit ihrer Meinung nach keine Tötungsabsicht gehabt.
Zuvor hatte ein psychiatrischer Gutachter sein Gutachten abgegeben. Der Psychologe meinte, der mutmaßliche Mörder Ferdinand F. sei bei der Bluttat im vergangenen Herbst „vermindert steuerungsfähig“ gewesen. Dazu kamen 2,1 Promille Alkohol im Blut. Dass sich Ferdinand F. an die Tat angeblich nicht erinnern kann, das glaubte ihm der Gutachter nicht. Er ging davon aus, dass der 63-Jährige den Mord einfach ausklammert und für sich leugnet. Der Gutachter sprach von einer Impuls-Tat. Er hielt es außerdem für möglich, dass Ferdinand F. noch einmal morden könnte und sprach sich deshalb für eine Verwahrung in einem psychiatrischen Krankenhaus aus.
Das Urteil wird am Montag fallen.