21.10.20
Bundesgerichtshof bestätigt Vergewaltigungsurteil
Traunstein / Grassau - Jetzt ist es fix: Nach einer Vergewaltigung vor einem Jahr in Grassau muss ein Mann für viereinhalb Jahre ins Gefängnis.
Dieses Urteil hat das Landgericht Traunstein im Frühjahr gefällt. Der Verteidiger ging daraufhin vor den Bundesgerichtshof in Revision. Der BGH hat diese Revision jetzt verworfen, berichtet die Heimatzeitung.
Das Traunsteiner Gericht war davon überzeugt, dass der 27jährige Angeklagte eine Arbeitskollegin vergewaltigt hatte. Im Prozess stand damals Aussage gegen Aussage. Denn der Mann bezeichnete den Sex als „einvernehmlich“.