30.05.17
Bootsfahrten auf der Alz: Es gibt einiges zu beachten

aber auch einiges beachtet werden
Die Alz zwischen Seebruck und Altenmarkt ist schon lange kein Geheimtipp für Bootsfahrer mehr – allerdings gibt es dazu einiges zu beachten, darauf weißt die Gemeinde Seeon-Seebruck hin. Bootsfahren auf der Alz ist erst ab 1. Juli wieder erlaubt.
Dieses Verbot dient zum Schutz der brütenden Wasservögel. Deswegen darf auch die Schilfinsel bei Truchtlaching das ganze Jahr nicht betreten werden. Auch ist es hier verboten, den linken Arm der Alz befahren. Das Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich von der Alz-Brücke in Seebruck bis zum Zusammentreffen der Alz mit der Bahnlinie zwischen Altenmarkt und Trostberg.
Generell gibt es in diesem Bereich einiges zu beachten: Es braucht zum Beispiel eine schriftliche Erlaubnis vom Landratsamt, unter anderem dafür, wenn man Zelte oder Wohnwagen im Bereich der Alz abstellen will. Ebenfalls für die Fahrt mit einem Auto außerhalb von Straßen, Wegen und Plätzen. Oder dort Grillen möchte. Wer die erforderliche Erlaubnis nicht besitzt oder vor dem 30. Juni auf der Alz mit dem Boot befährt, kann für denjenigen sehr teuer werden. Da drohen Geldbußen von bis zu über 25.500 Euro.