12.07.18
Alzbrücke: Ausnahme für Rettungsfahrzeuge?
Seebruck. Die marode Alzbrücke in Seebruck darf in Zukunft nicht mehr von Fahrzeugen über zwölf Tonnen befahren werden.
Bisher sind Linienbusse von diesem Verbot ausgenommen. Die Gemeinde will nun beim Staatlichen Bauamt erreichen, dass auch landwirtschaftliche und Rettungsfahrzeuge von diesem Verbot ausgenommen sind. Sie sollen nach dem Willen der Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung bekommen, schreibt die Heimatzeitung. Alle anderen Schwerfahrzeuge sollen die Brücke nicht mehr überqueren dürfen. Sie ist marode und soll in den nächsten Jahren durch eine neue Brücke ersetzt werden.