11.11.15
Wegen Pfandkehr vor Gericht
Abgemacht ist abgemacht – das gilt eigentlich überall. Einen Freilassinger soll das nicht so recht interessiert haben. Er steht deshalb heute vor dem Amtsgericht Laufen. Laut Strafbefehl hat er Ende letzten Jahres sein Auto in eine Laufener Werkstatt gebracht.
Der Inhaber sollte für 300 Euro für sein Auto einen Käufer finden. Dazu sollte er Mängel am Auto beheben. Nachdem er nach einiger Zeit selbst einen Käufer gefunden hat, soll er das Auto einfach wieder mitgenommen haben, ohne die Reparaturkosten zu bezahlen.