24.11.22
Vorkehrungen gegen die Geflügelpest

Region - Weil in Nordbayern inzwischen wieder mehrere Fälle der Geflügelpest aufgetreten sind, gelten ab sofort auch bei uns in der Region wieder einige Vorsichtsmaßnahmen. Darauf hat stellvertretend am Donnerstag das Landratsamt im Berchtesgadener Land hingewiesen.
Geflügelhalter sollten vor allem darauf achten, dass an Futterstellen oder Wasserflächen für ihr Geflügel keine Wildvögel herankommen. Geflügelmärkte sind erst einmal verboten – und es dürfen erst einmal keine Wildvögel mehr gefüttert werden: Das gilt laut Verordnung des Landratsamtes aber nicht für Singvögel am Vogelhaus, sondern für Wasservögel oder Greifvögel.