09.05.16
Verstoß gegen Auflagen
Er soll sich nicht an Auflagen gehalten haben – deshalb steht ein Mann aus Bernau heute vor dem Amtsgericht Laufen. Er war 2009 zu einer Gefängnisstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden. Außerdem sollte er in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Dann ist er vorzeitig freigelassen worden.
Unter einer Bedingung: und zwar dass er Kontakt mit seiner Bewährungshilfe hält. Das soll er aber nicht getan haben. Der Mann soll damit gegen die Auflagen verstoßen haben. Er steht deshalb heute wegen dreifachem Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht vor Gericht.