27.10.16
Vater gegen Sohn

aneinander geraten
Wenn Vater und Sohn nicht miteinander können, dann endet das schon mal vor Gericht. So auch bei einem Fall aus Freilassing. Ein 81-jähriger Rentner muss eine Geldstrafe von 1.800 Euro bezahlen, weil er seinen Sohn angegriffen hat. Sein Einspruch gegen den entsprechenden Strafbefehl ist am Amtsgericht Laufen abgelehnt worden.
Der Rentner ist in einem Gasthaus in Freilassing auf seinen 50-jährigen Sohn getroffen. Die beiden sind in Streit geraten, der auf dem Parkplatz fortgesetzt worden ist. Dort hat der Rentner seinem Sohn einen Gehstock auf den Kopf geschlagen. Der ist gestürzt und hat sich verletzt.
Der Sohn hat zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung 1,8 Promille Alkohol im Blut gehabt.