19.11.15
Urteil im Nötigungsprozess gefallen

Schwere Anschuldigungen sind gestern gegen einen Hotelbetreiber aus Ainring laut geworden. Er hat sich wegen versuchter Nötigung, übler Nachrede und Beleidigung vor dem Amtsgericht Laufen verantworten müssen.
Und er ist verurteilt worden. Der Ainringer muss wegen Beleidigung 60 Tagessätze á 50 Euro Strafe bezahlen. Er hat einen Lebensmittelkontrolleur beleidigt. In den Sachen Nötigung und übler Nachrede ist der Ainringer aber freigesprochen worden.
Laut dem Richter ist aus der Beweisaufnahme eindeutig hervorgegangen, dass zwischen den beiden die Chemie nicht stimmt – vor allem seitdem der Kontrolleur die Tochter des Hotelbetreibers sexuell bedrängt hat. Der Ainringer hat dem Mann gedroht, dass er etwas gegen ihn in der Hinterhand habe.
Die Staatsanwaltschaft hat das als versuchte Nötigung und üble Nachrede gewertet. Das Gericht hat die Vorwürfe aber nicht als erwiesen angesehen. Der Mann ist daher in diesen beiden Punkten freigesprochen worden.