26.06.18
Urteil im Buttnmandl-Prozess verkündet

Schönau. Das Urteil im Buttnmandl-Prozess ist gefallen. Das Landgericht Traunstein hat die Berufung verworfen. Damit gilt das Urteil des Amtsgerichts Laufen.
Der 25-Jährige aus der Schönau ist somit zu neun Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt worden. Der Mann soll im Dezember 2016 eine Frau sexuell genötigt haben. Das Landgericht Traunstein sieht es als erwiesen an, dass er der Täter war.
ERSTMELDUNG
Schönau. Erneut steht das Schönauer Buttnmandl vor Gericht. Noch sind die Plädoyers am Landgericht Traunstein nicht gehalten, ein Urteil könnte heute aber fallen, berichtet BGLand24.
Der 25-jährige Schönauer steht in Verdacht im Winter 2016 eine Frau sexuell genötigt zu haben. Vom Amtsgericht Laufen wurde er bereits zu neuen Monaten Haft und 1.000 Euro Strafe verurteilt; dagegen ist er in Berufung gegangen. Heute wird in Traunstein weiterverhandelt.