23.08.16
Urteil gegen die Watzmanntherme
Ein Österreicher ist wegen 2,50 Euro gegen die Berchtesgadener Watzmann-Therme vor Gericht gezogen und hat gewonnen. Das Bundesverfassungsgericht war heute der Meinung: die in der Therme gewährten "Einheimischen-Rabatte" diskriminieren alle anderen Badegäste.
Heimische Gäste der Watzmann-Therme bekommen beim Eintritt in die Watzmann-Therme eine Ermäßigung. Wer aus einer der fünf Talkessel-Gemeinden kommt, muss 2,50 Euro weniger bezahlen. Ein Österreicher hat den vollen Eintritt bezahlen müssen. Das hat er sich nicht gefallen lassen. Er ist vor Gericht gezogen. Seit zehn Jahren hat er sich durch alle Instanzen geklagt. Heute hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil bekannt gegeben. Der Österreicher hat Recht bekommen. Eine solche Preisgestaltung verstößt gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, heißt es in der Urteilsbegründung.
Die Watzmanntherme hat am Dienstag Mittag sofort reagiert. In einer Stellungnahme des Bades heißt es: "Wir respektieren dieses Urteil. Ab sofort entfällt der Einheimischen-Tarif."