04.05.22
Strafe wegen Verstößen bei Coronaregeln
Bad Reichenhall / Laufen - Das Amtsgericht in Laufen hat die Leiterin einer Corona-Demo zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt.
Die Frau war angeklagt, weil sie bei einer Kundgebung in Bad Reichenhall nicht auf das Einhalten der Coronaauflagen geachtet haben soll. Unter anderem trugen viele Teilnehmer der Demo keine Masken und hielten auch den Mindestabstand nicht ein. Damit habe sie behördliche Auflagen missachtet, fand auch das Gericht und verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 600 Euro.