26.07.18
Strafe für Online-Betrug

Freilassing/Laufen. 90 Tagessätze à 25 Euro Strafe – so lautet das Urteil des Amtsgerichts Laufen gegen eine Online-Betrügerin aus Freilassing.
Die Frau hat auf der Onlineplattform eines Möbelgeschäfts eine Schlafzimmerausstattung bestellt. Rund 1.300 Euro haben das Bett und der Schlafzimmerschrank gekostet. Als Käuferin hat sie eine andere Frau angegeben, an die auch die Rechnung geschickt wurde. Aber die Möbel sind zu ihr geliefert worden. Die Ermittler kamen ihr auf die Schliche und konnten den Betrug vereiteln.
Das Urteil des Amtsgerichts Laufen ist rechtskräftig.