21.11.16
Stallpflicht jetzt auch im Berchtesgadener Land

Nun gilt auch für das Berchtesgadener Land eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel – das bayrische Umwelt- und Verbraucherministerium hat das heute für ganz Bayern angeordnet.
Sie gilt für unbestimmte Zeit. Bisher sind im Berchtesgadener Land noch keine Fälle von der Vogelgrippe aufgetreten. Unabhängig davon gilt die Stallpflicht sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen die Geflügel halten
. Für öffentliche Geflügelmärkte, Ausstellungen und ähnliche Maßnahmen sind laut dem Landratsamt weitere Maßnahmen in Vorbereitung. Hundebesitzer werden gebeten, ihre Tiere generell vorsorglich anzuleinen.